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   BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59   

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BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59 (https://dejure.org/1960,7660)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1960 - V C 30.59 (https://dejure.org/1960,7660)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1960 - V C 30.59 (https://dejure.org/1960,7660)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung für eine in einem sowjetischen Lazarett arbeitende Krankenschwester als sog. echte Kriegsgefangene in Ostpreußen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    Ob der Festhaltegrund sich später änderte ...., ist unerheblich; denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht auf den Grund des Gefangenhaltens an (BVerwGE 5, 186 [BVerwG 08.07.1957 - VC 305/56]).".
  • BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56

    Antrag einer Küchenhelferin einer Wehrmachtskaserne auf Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    Im vorstehenden Sinne hat der beschließende Senat in einem Falle, in dem eine notdienstverpflichtete Küchenhelferin in einem Wehrmachtslazarett in Dänemark im Mai 1945 festgehalten worden ist, folgendes ausgeführt (Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -): "Es muß auch angenommen werden, daß die Klägerin wegen dieses Dienstes von den dänischen Behörden festgehalten worden ist.
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    Fall der geglückten Flucht - nur durch Freilassung und - sofern es einer solchen bedarf - Heimschaffung (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 [DÖV 1958 S. 473 = NJW 1958 S. 275] - und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223 [BVerwG 03.03.1958 - V C 256/57]]).
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    Insbesondere kommt es für die Fortdauer einer echten Kriegsgefangenschaft - wie die unterschiedliche Fassung des § 2 Abs. 1 gegenüber § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a KgfEG eindeutig ergibt - nicht darauf an, ob der Gewahrsam auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung oder in einer aufgelockerten Form erfolgt (vgl. u.a. das obenerwähnte urteil vom 13. November 1957 sowie das Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 [BVerwGE 8, 98] -).
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    Fall der geglückten Flucht - nur durch Freilassung und - sofern es einer solchen bedarf - Heimschaffung (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 [DÖV 1958 S. 473 = NJW 1958 S. 275] - und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223 [BVerwG 03.03.1958 - V C 256/57]]).
  • BVerwG, 12.11.1958 - V C 523.56

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1960 - V C 30.59
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1958 - BVerwG V C 523.56 - dahin entschieden, daß die Überführung eines Kriegsgefangenen in ein Zwangsarbeitsverhältnis in Ostpreußen die Kriegsgefangenschaft nicht beendet, wenn sich damit der Zustand der Unfreiheit nicht geändert hat.
  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 29.59

    Zahlung einer Kriegsgefangenenentschädigung an eine als Krankenpflegerin für

    Die Klägerin ist nun allerdings, anders als die dem gleichen Diakonissenmutterhaus angehörigen Schwestern F. und M. (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 1960 - BVerwG V C 30.59 - und Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -), nach ihrer Gefangennahme bei der Besetzung von Königsberg nicht in dem in ein sowjetisches Lazarett verwandelten Krankenhaus der Barmherzigkeit verblieben und dort zu Dienstleistungen verpflichtet, sondern in ein Kriegsgefangenenlager nach Insterburg verbracht und dort zur Pflege verwundeter Soldaten eingesetzt worden, und erst nach ihrer "Entlassung" aus diesem Lager im August 1945 in das Königsberger Lazarett zurückgelangt, um dort in gleicher Weise wie die erwähnten anderen Schwestern auf sowjetische Anordnung Krankenpflegedienst zu leisten.
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